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Anzeige einer Geburt


Die Anzeige einer Geburt erfolgt bei Hausgeburten im Regelfall  durch die Hebamme oder die Eltern und muß spätestens 1 Woche nach der Geburt beim Standesamt einlangen. Die Anzeige der Geburt ist die Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde und Geburtsbestätigung.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:Die Anzeige einer Geburt erfolgt im Regelfall durch das A.ö. Krankenhaus Waidhofen an der Thaya (bei Hausgeburten durch die Hebamme oder die Eltern) und muß spätestens 1 Woche nach der Geburt beim Standesamt einlangen.

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig


Foto Datler Peter
Kontaktdaten von Peter Datler
NamePeter Datler
AdresseSchlossplatz 1
3812 Groß-Siegharts
Telefon+43 2847 2371 16
E-Mail (offiziell)datler@gde.siegharts.at
BüroZimmer 9

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Kontaktdaten von Manuela Schober
NameManuela Schober
AdresseSchloßplatz 1
3812 Groß-Siegharts
Telefon+43 2847 2371 15
Faxnummer+43 2847 2371 28
E-Mail (offiziell)schober@gde.siegharts.at
BüroZimmer 9

Ableidinger Othmar
Kontaktdaten von Othmar Ableidinger
NameOthmar Ableidinger
AdresseSchloßplatz 1
3812 Groß-Siegharts
Telefon+43 2847 2371 11
Faxnummer+43 2847 2371 28
E-Mail (offiziell)ableidinger@gde.siegharts.at
BüroZimmer 10