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Kindergarten

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LANDESKINDERGARTEN   GROSS-SIEGHARTS

Unsere Telefonnummern: 02847/2447  

Elementarpädagogin

Tanja Blacha

DW 1

Gruppe 1 (gelbe Gruppe)

Elementarpädagogin

Karin Kittler

DW 2

Gruppe 2 (grüne Gruppe)

Kindergartenleiterin

Andrea Schneider

DW 3

Gruppe 3 (rote Gruppe)

Elementarpädagogin

Gabriele Gratzl

DW 4

Gruppe 4 (blaue Gruppe)

 Weitere Informationen:

Allgemeines:
Groß-Siegharts verfügt derzeit über einen viergruppigen NÖ Landeskindergarten. Dabei werden die Elementarpädagoginnen vom Land Niederösterreich gestellt. Erhalter des Kindergartens ist die Stadt Groß-Siegharts, von der auch das übrige Kindergartenpersonal, wie Kinderbetreuerinnen, Stützkräfte und Reinigungskräfte beschäftigt werden.

Die Kindergärten sind in Gruppen gegliedert, wobei die Höchstzahl pro Gruppe 25 Kinder beträgt. Werden in einer Gruppe auch Kinder unter 3 Jahren betreut, beträgt die Höchstzahl 20 Kinder. 

In der jeweiligen Gruppe erfolgt die Betreuung durch eine Elementarpädagogin, die während der Bildungszeit durch eine Kinderbetreuerin unterstützt wird. 

Kosten:
Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag - Freitag von 7:00 - 13.00 Uhr kostenlos. Für den Ankauf von Utensilien die für die Bastelarbeiten mit den Kindern benötigt werden, wird derzeit ein Materialkostenbeitrag von € 17,84 (incl. USt) monatlich eingehoben.

Weiters besteht das Angebot ein warmes Mittagessen einzunehmen. Dieses wird von heimischen Wirten geliefert und umfasst Suppe und Hauptspeise. Pro Menü wird dafür ein Betrag von € 3,90 (incl. USt) verrechnet.

Nachmittagsbetreuung:
Für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Bildungszeit im Rahmen der Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag wird von den Eltern (Erziehungsberechtigten) durch den Kindergartenerhalter ein monatlicher Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung eingehoben.

Dieser ist folgendermaßen gestaffelt:
bis 20 Stunden monatlich € 50,--
bis 40 Stunden monatlich € 65,--
bis 60 Stunden monatlich € 85,--
über 60 Stunden monatlich € 95,--

Eine Förderung für den Kostenbeitrag kann beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten, beantragt werden.

Antragsformulare dazu liegen in den Kindergärten bzw. im Stadtamt auf.

Aufnahme:
Eine Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten 2,5 Lebensjahr möglich und erfolgt durch den Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung nach Möglichkeit vorhandener Plätze.
Dazu werden die Eltern der Kinder, die bis zu Beginn bzw. im Verlauf des kommenden Kindergartenjahres das 2,5 Lebensjahr erreichen, bis Mitte Dezember des laufendes Jahres zur Einschreibung eingeladen. Mit der Einladung erhalten Sie ein Datenblatt welches ausgefüllt gemeinsam mit einem Foto des Kindes zur Einschreibung mitzubringen ist.

Verpflichtendes Kindergartenjahr:

Laut der 2. Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006 und zum NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 vom 2. Juli 2009 besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, die Pflicht, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen.
Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem ersten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien.
Die zum Kindergartenbesuch verpflichteten Kinder haben den Kindergarten an mindestens 4 Tagen pro Woche für mindestens 20 Stunden nach Möglichkeit im Rahmen der Bildungszeit zu besuchen.

NÖ Landeskindergarten Groß-Siegharts
Kindergartenleiterin Andrea Schneider
Hamerlingstraße 11
Tel.: 02847/2447
E-Mail: kiga.siegharts@wvnet.at

4 Kindergartengruppen, 1 Nachmittagsgruppe

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Bildungszeit:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Kanzleistunden der Leiterin:
Montag von 15.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 12.00 bis 15.00 Uhr

In den Sommermonaten ist der Kindergarten 1 Woche geschlossen.

Stand 10.07.2023