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Sitzungsprotokolle

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Die Einsichtnahme in das genehmigte Protokoll öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften ist während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt jedermann erlaubt. Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten müssen auch Kopien auf Kosten des Verlangenden hergestellt oder das Sitzungsprotokoll in jeder anderen technischen möglichen Weise auf Kosten des Verlangenden zur Verfügung gestellt werden.