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Nach der Geburt

Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Erstausstellung bestimmter Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis) innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an. Nähere Informationen finden sich in den entsprechenden Kapiteln.

TIPP
Das österreichische Gesundheitsportal gesundheit.gv.at bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens sowie nähere Informationen für die Zeit nach der Geburt.

Im ganzen Bundesgebiet bieten Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentliche Institutionen sowie zahlreiche private Initiativen Veranstaltungen zur Elternbildung an. In Elternbildungsseminaren können Mütter und Väter beispielsweise Wissen über die jeweilige Entwicklungsphase des Kindes erwerben oder sich ihrer Stärken in der Mutter- und Vaterrolle bewusst werden. Einen österreichweiten Überblick über Elternbildungsangebote finden Sie unter www.eltern-bildung.at.
Stand: 06.07.2012
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Quelle: HELP.gv.at

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