Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt und Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Sie sind hier >> Startseite > Stadtamt/Politik > Partnergemeinden
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Quelle: HELP.gv.at
Di18°CMi17°CDo11°C
Veranstaltungskalender