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Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Namensänderung einen schriftlichen Antrag auf Namensänderung an das Grundbuchsgericht stellen.Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Einlagezahl und der Katastralgemeinde, in welcher die Namensänderung durchgeführt werden soll enthalten.
Der Antrag muss das Original der für die Namensänderung ursächlichen Urkunde beinhalten und eigenhändig unterfertigt werden.
Manche Grundbuchsgerichte verlangen statt eines Antrags eine selbsterstellte Beschlussausfertigung. Muster hierfür finden sich unter "Zum Formular".
Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet
Quelle: HELP.gv.at
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