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Fahrzeug

Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie die Adressänderung innerhalb einer Woche verpflichtend in der Kfz-Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

Nähere Informationen zur Adressänderung finden Sie im Kapitel "Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung".

Wenn Sie außerhalb Ihrer (ehemals zuständigen) Bezirksverwaltungsbehörde umziehen, ist es erforderlich, dass Sie Ihr Fahrzeug abmelden und neu anmelden.

TIPP
Organisieren Sie gegebenenfalls vor Ihrem Umzug eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens. Nähere Informationen zur Halteverbotszone finden Sie beispielsweise auf den Seiten der Stadt Wien.
Stand: 01.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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